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 Richtlinien der Gemeinschaft Clan des Havoc

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BeitragThema: Richtlinien der Gemeinschaft Clan des Havoc   Richtlinien der Gemeinschaft Clan des Havoc Icon_minitimeDi Feb 24 2009, 22:25

Richtlinien der Gemeinschaft vom Clan des Havoc


1. Ein guter Umgangston, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und respektvolles Auftreten sollen unsere wahrnehmbaren Charakterzüge sein. Beschimpfungen und Beleidigungen haben weder im Chat noch in der Gemeinschaft etwas zu suchen.

Eine aggressive Memberwerbung ist nicht im Sinne des Geistes der Gemeinschaft.
Wenn jemand den Wunsch hat unserer Gemeinschaft beizutreten, ist ihm die volle Unterstützung zu gewähren.


2. Im Chat ist die Anlehnung an die elisabethanische Sprache eines der Merkmale der Gemeinschaft und beinhaltet die Anrede mit Mylord oder Mylady, bzw. Sir und Name bzw. Lady und Name (Bsp.: Sir Arthus und Lady Gwynniver...). Als Hinweis, die Anrede erfolgt immer in der 3. Person Plural, also „Ihr“ und „Euch“. Die Anrede richtet sich nach dem Charakter des Mitspielers, nicht nach dem realen Geschlecht. Ausnahme dieser Richtlinie stellt der private Chat über Flüstern oder die Freundschaftsliste dar. (mehr dazu ,,Die Kunst der Sprache" )


3. Im Streitfall mit anderen Levelgruppen ist Diplomatie unsere bevorzugte Waffe, auch wenn wir anders könnten. Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Gemeinschaft ist ein Ratsmitglied zu kontaktieren, um eine Lösung bzw. einen Kompromiss zu finden.

4. Schwerwiegende die Gemeinschaft betreffende Entscheidungen werden stets vom Rat der Gemeinschaft mit einer 2/3 (zwei-drittel) Mehrheit getroffen.


5. Betteln (damit ist nicht ein normales Fragen gemeint) ist absolut unerwünscht und kann bei Häufung zu Maßregelungen durch einen Ratsbeschluß führen.

6. 14 Tage Probezeit sind bei der Aufnahme in die Gemeinschaft üblich. So soll auch dem neuen Mitglied Gelegenheit gegeben werden, sich in die Gemeinschaft einzuleben. Innerhalb der 14 Tage sollte das neue Mitglied wenigstens an 9 Tagen online sein, um ein gegenseitiges kennen lernen zu ermöglichen. Sollte dies nicht möglich sein, kann das neue Mitglied eine Verlängerung der Probezeit beim Rat erfragen.

6a. Aufnahmekriterien siehe Forumsbeitrag Winggilde


7. [b]Kündigungen / Ausschluß:

a. Ein Ausschluß aus der Gemeinschaft kann nur durch einen Beschluß des Rates mit einfacher Mehrheit erfolgen.
b. Diebstahl oder Betrug führt zum sofortigen Ausschluß aus der Gemeinschaft, da ein solches Verhalten nicht toleriert werden kann.

8. Mitglieder der Gemeinschaft sind angehalten, ihren eventuellen roten Namen zeitnah „abzubauen“, so dass ihr Name wieder weiß wird.

9. Um die Mitglieder der Gemeinschaft bei Ihrem Weg im Spiel zu unterstützen, wird der gildeninterne Handel sehr gern gesehen.
Das heißt, bevor vermeintlich wertvolle Waffen oder Rüstungs-Teile auf dem freien Markt von Membern verkauft werden, sollte man die Mitspieler fragen, ob sie es zu einem fairen Preis erwerben möchten.

Wenn jemand also Dinge sucht, oder verkauft kann er dies gerne HIER einschreiben.

10. Änderungen des Regelwerkes sind durch einfache Mehrheit per Ratsbeschluß möglich.
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